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Jugendordnung der Ortsgruppe

Für die DLRG-Jugend der Ortsgruppe Moers-Rheinkamp besteht derzeit keine eigenständige Jugendordnung auf Ortsgruppenebene.

Daher gilt für die Jugendarbeit in unserer Ortsgruppe die Landesjugendordnung der DLRG-Jugend Nordrhein in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Maßgeblich ist insbesondere Abschnitt E der Landesjugendordnung, der die Regelungen für die Ortsgruppenjugenden enthält. Dort sind unter anderem festgelegt:

  • Stellung und Aufgaben der Ortsgruppenjugend

  • Zusammensetzung, Aufgaben und Wahl des Jugendvorstands

  • Der Ortsgruppenjugendtag als höchstes beschlussfassendes Gremium

  • Stimmrecht, Antragsrecht und Beschlussfassung

  • Kassenführung und Kassenprüfung

Soweit keine eigene Jugendordnung beschlossen wurde, finden diese Bestimmungen verbindlich Anwendung.

Landesjugendordnung Nordrhein (8. Auflage)

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